Rechtsprechung
Übernahme fremder Pressemitteilung urheberrechtswidrig
(LG Hamburg, Urt. v. 31.01.2007 - 308 O 793/06)
Die Übernahme fremder Pressemitteilungen auf die eigene Internet-Seite verletzt auch bei geringfügigen Änderungen das Urheberrecht der Verfasser. Das hat das LG Hamburg jetzt noch einmal bestätigt.
Eine im Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei hatte in ihrer aktuellen Online-Pressemitteilung über Klagen gegen einen ausländischen Vermögensverwalter berichtet. Ein Wettbewerber übernahm diese Pressemitteilung unautorisiert auf die eigene Website, ohne auf die fremde Quelle hinzuweisen.
Den Einwand, es handele sich bei derartigen Pressemitteilungen um gemeinfreie Tagesneuheiten ließ das Gericht nicht gelten. Es sah sie vielmehr als schutzfähiges Sprachwerk der sog. "kleinen Münze" an. Die marginalen Umformulierungen halfen der übernehmenden Kanzlei ebenso wenig wie das Einfügen eigener Zitate. Eine zustimmungs- und vergütungsfreie Nutzung nach § 49 Abs. 1 S. 2, 2. HS UrhG (Pressespiegel) kam schon wegen der unterbliebenen Quellenangabe nicht in Betracht.
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